BattG und VerpackG Hinweise
Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber |
Diese Hinweise liegen auch Ihrer Warensendung schriftlich bei, wenn Sie einen betreffenden Artikel bei uns erwerben.
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das VerpackG regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle haben wir uns einem (Dualen) System angeschlossen und sind bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Alle von uns in den Verkehr gebrachten Verpackungen sind entweder durch den jeweiligen Hersteller (Erstinverkehrbringer) oder durch uns lizensiert. Die Verpackungen können somit von unseren Kunden in regionalen Sammelbehältern der kommunalen Abfallentsorgung kostenlos entsorgt werden.
Wir sind gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren korrekte Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung einer Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zurück zu schicken. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
LUCID - Zentrale Stelle Verpackungsregister
Registrierungsnummer: DE3074870529574